Einbürgerung: Was passiert nach der Untätigkeitsklage im Einbürgerungsverfahren?

Wenn Sie einen Antrag auf Einbürgerung gestellt haben und lange keine Entscheidung erhalten, kann eine Untätigkeitsklage beim Verwaltungsgericht die Behörde zur Entscheidung zwingen. Die Klage bewirkt nicht die Einbürgerung selbst, sondern zwingt die Behörde lediglich dazu, eine Entscheidung zu treffen. Nach Einreichung der Klage reagieren Behörden oft bereits, bevor es zu einem Gerichtstermin kommt. Gesetzlich vorgesehen ist eine Frist von drei Monaten für die Behörde, um zu entscheiden. Falls keine zufriedenstellende Begründung für die Verzögerung vorliegt, wird das Gericht die Behörde zu einer zeitnahen Entscheidung auffordern. Persönliches Erscheinen vor Gericht ist meist nicht nötig, da Ihr Anwalt für Sie agiert. Die Klage beschleunigt den Prozess, garantiert aber keine positive Entscheidung. Wir bieten rechtliche Unterstützung und begleiten Sie durch das gesamte Verfahren, um Ihre Rechte zu sichern.

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Untätigkeitsklage bei Einbürgerungsanträgen – Ihre Rechte, wenn nichts passiert

Menschen, die lange auf eine Entscheidung ihres Einbürgerungsantrags warten, können sich mit einer Untätigkeitsklage wehren. Wenn nach drei Monaten keine Entscheidung vorliegt, ermöglicht diese Klageform, das Verwaltungsgericht einzuschalten, um die Einbürgerungsbehörde zu einer Entscheidung zu zwingen. Die Klage bewirkt keine positive Entscheidungspflicht, zwingt die Behörde jedoch zur Bearbeitung des Antrags. Eine spezialisierte Kanzlei kann bei der Prüfung des Falles helfen, die Erfolgsaussichten einschätzen und die rechtliche Vertretung übernehmen, um die Rechte der Antragsteller durchzusetzen.

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Untätigkeitsklagen gegen Einbürgerungsbehörden

Warum man so schnell wie möglich, am besten noch heute, eine Untätigkeitsklage einreichen sollte: 

Vorab, es ist nie zu spät. Wenn Sie alle Ihre Unterlagen komplett eingereicht haben, ein Aktenzeichen vorliegt und Sie die Gebühr bezahlt haben, dann ist der erste große Schritt getan. Wenn jetzt auch noch alle Voraussetzungen der Einbürgerung vorliegen, dann könnte die Behörde eigentlich zeitnah entscheiden. Entscheidet die Einbürgerngsbehörde nicht inenrhalb von 3 Monaten, dann steht Ihnen die Möglichkeit der Untätigkeitsklage zur Verfügung. Das können Sie sofort nach den drei Monaten machen oder jederzeit später.

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