Einbürgerung: Was passiert nach der Untätigkeitsklage im Einbürgerungsverfahren?

Wenn Sie einen Antrag auf Einbürgerung gestellt haben und lange keine Entscheidung erhalten, kann eine Untätigkeitsklage beim Verwaltungsgericht die Behörde zur Entscheidung zwingen. Die Klage bewirkt nicht die Einbürgerung selbst, sondern zwingt die Behörde lediglich dazu, eine Entscheidung zu treffen. Nach Einreichung der Klage reagieren Behörden oft bereits, bevor es zu einem Gerichtstermin kommt. Gesetzlich vorgesehen ist eine Frist von drei Monaten für die Behörde, um zu entscheiden. Falls keine zufriedenstellende Begründung für die Verzögerung vorliegt, wird das Gericht die Behörde zu einer zeitnahen Entscheidung auffordern. Persönliches Erscheinen vor Gericht ist meist nicht nötig, da Ihr Anwalt für Sie agiert. Die Klage beschleunigt den Prozess, garantiert aber keine positive Entscheidung. Wir bieten rechtliche Unterstützung und begleiten Sie durch das gesamte Verfahren, um Ihre Rechte zu sichern.

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