Um die deutsche Staatsangehörigkeit zu beantragen, müssen Antragsteller nach § 10 Abs. 1 Nr. 6 des Staatsangehörigkeitsgesetzes (StAG) „ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache“ vorweisen, was konkret einem Niveau B1 gemäß dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER) entspricht. Dies bedeutet, dass man sich im Alltag verständigen, einfache Gespräche führen, Texte verstehen und sich schriftlich ausdrücken kann. Der Nachweis dieser Sprachkenntnisse kann durch verschiedene Dokumente erfolgen, darunter Sprachzertifikate von anerkannten Bildungseinrichtungen, ein bestandener Integrationskurs, ein deutscher Schulabschluss oder ein Hochschulabschluss, der ausreichende Deutschkenntnisse belegt. Es gibt jedoch Ausnahmen für Personen, die aus gesundheitlichen, altersbedingten oder anderen triftigen Gründen keine Sprachprüfung ablegen können. In diesen Fällen kann die Behörde individuell entscheiden. Wer unsicher ist, ob seine Sprachnachweise ausreichend sind, kann professionelle Unterstützung erhalten, um den Nachweis zu erbringen und den Einbürgerungsprozess erfolgreich zu bewältigen.
Wer die deutsche Staatsangehörigkeit beantragen möchte, muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Eine davon sind „ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache“. Das steht in § 10 Abs. 1 Nr. 6 des Staatsangehörigkeitsgesetzes (StAG). Doch was bedeutet das konkret? Welche Anforderungen müssen Sie erfüllen – und wie können Sie sie nachweisen?
Die Antwort findet sich im Zusammenspiel mit dem deutschen Aufenthaltsgesetz. Dort wird in § 2 Abs. 11 AufenthG genauer beschrieben, wann Sprachkenntnisse als „ausreichend“ gelten. Maßstab ist das sogenannte Gemeinsame Europäische Referenzrahmen für Sprachen (GER). Danach müssen Antragsteller mindestens das Niveau B1 erreichen.
Das Niveau B1 bedeutet: Sie können sich im Alltag gut verständigen, einfache Gespräche führen, Texte und Nachrichten verstehen und sich auch schriftlich ausdrücken. Sie müssen also nicht perfekt Deutsch sprechen, aber so gut, dass Sie im Berufsleben und im täglichen Leben ohne ständige Hilfe zurechtkommen.
Wie weisen Sie dieses Sprachniveau nach? Dafür gibt es verschiedene Möglichkeiten:
- Am häufigsten wird ein Sprachzertifikat vorgelegt, zum Beispiel von der Volkshochschule, vom Goethe-Institut oder von telc.
- Auch ein erfolgreicher Abschluss des Integrationskurses mit bestandenem Sprachtest (Deutsch-Test für Zuwanderer, Niveau B1) genügt.
- Wer in Deutschland eine Schule besucht hat, kann auch mit einem deutschen Schulabschluss den Nachweis führen.
In manchen Fällen können auch andere Belege reichen, etwa eine abgeschlossene Ausbildung in Deutschland oder ein Hochschulabschluss, wenn dabei ausreichend Deutschkenntnisse erkennbar sind.
Wichtig zu wissen: Es gibt Ausnahmen. Wenn jemand wegen Krankheit, Behinderung oder altersbedingt keine Sprachprüfung ablegen kann, können die Anforderungen gelockert werden. Hier prüft die Behörde im Einzelfall, ob ein Nachweis noch verlangt werden kann oder nicht.
Kurz gesagt: Für eine Einbürgerung brauchen Sie Deutschkenntnisse auf dem Niveau B1. Sie müssen also in der Lage sein, sich im täglichen Leben selbstständig zu verständigen und einfache Gespräche zu führen. Die Anforderungen sind klar, aber auch erreichbar – und viele Nachweise werden anerkannt.
Wenn Sie unsicher sind, ob Ihr Sprachnachweis ausreicht oder welche Unterlagen Sie einreichen sollten, unterstützen wir Sie gerne. Wir prüfen Ihre Situation, beraten Sie zu den besten Nachweismöglichkeiten und begleiten Sie zuverlässig auf Ihrem Weg zur deutschen Staatsangehörigkeit.