Untätigkeitsklage

Untätigkeitsklage bei Einbürgerungsanträgen – Ihre Rechte, wenn nichts passiert

Viele Menschen, die einen Antrag auf Einbürgerung stellen, müssen monatelang oder sogar jahrelang auf eine Entscheidung warten. Das kann sehr belastend sein – vor allem, wenn man alle Unterlagen vollständig eingereicht hat und trotzdem keine Rückmeldung bekommt. Doch Sie müssen das nicht einfach hinnehmen: Das Gesetz gibt Ihnen die Möglichkeit, sich gegen überlange Wartezeiten zu wehren – mit einer sogenannten Untätigkeitsklage.

Was bedeutet das genau? Wenn über Ihren Antrag auf Einbürgerung nicht innerhalb von drei Monaten entschieden wurde, haben Sie das Recht, eine Klage beim Verwaltungsgericht einzureichen. Diese Klage nennt man „Untätigkeitsklage“. Damit können Sie die Einbürgerungsbehörde dazu bringen, endlich über Ihren Antrag zu entscheiden. Wichtig: Die Klage verpflichtet die Behörde nicht, positiv zu entscheiden – aber sie muss überhaupt entscheiden.

Die Einreichung einer Untätigkeitsklage kann oft schon Bewegung in den festgefahrenen Prozess bringen. Häufig erledigt sich die Klage, weil die Behörde nach Klageerhebung plötzlich doch entscheidet.

Sie müssen diesen Schritt nicht allein gehen. Als auf Einbürgerungsrecht spezialisierte Kanzlei unterstützen wir Sie bei der Prüfung Ihres Falls und übernehmen auf Wunsch die komplette rechtliche Vertretung. Wir klären, ob die Voraussetzungen für eine Untätigkeitsklage vorliegen, beraten Sie zu den Erfolgsaussichten und setzen Ihre Rechte konsequent durch.

Warten Sie nicht länger tatenlos – nutzen Sie mit meiner Hilfe Ihr Recht! Schreiben Sie mir eine Mail für eine Terminvereinbarung oder folgen Sie mir auf meinen Angeboten bei Instagram oder Facebook für weitere Informationen!