Wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit beantragen, müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Eine davon ist, dass Sie sich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung bekennen. Das klingt zunächst abstrakt – ist aber ein zentraler Bestandteil jeder Einbürgerung in Deutschland.
Geregelt ist das in § 10 Abs. 1 Nr. 1 und 1a des Staatsangehörigkeitsgesetzes (StAG). Dort steht: Wer eingebürgert werden möchte, muss sich mit den Grundwerten der deutschen Verfassung – also des Grundgesetzes – identifizieren. Außerdem dürfen keine tatsächlichen Anhaltspunkte vorliegen, dass die antragstellende Person verfassungsfeindliche Ziele verfolgt oder unterstützt.
Konkret bedeutet das:
- Sie müssen eine sogenannte Loyalitätserklärung abgeben. Darin bekennen Sie sich schriftlich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland.
- Diese Erklärung ist nicht nur ein „Formular“, sondern ein ernst gemeintes und rechtlich relevantes Bekenntnis.
- Zusätzlich prüft die Einbürgerungsbehörde, ob es Hinweise gibt, dass jemand in der Vergangenheit aktiv gegen diese Ordnung gearbeitet hat, z. B. durch Mitgliedschaft in extremistischen Gruppen oder die Unterstützung verfassungsfeindlicher Aktivitäten.
Warum ist das so wichtig?
Die deutsche Staatsangehörigkeit ist mehr als nur ein Pass. Sie ist ein Rechtsstatus mit besonderen Rechten und Pflichten, z. B. dem Wahlrecht, dem Zugang zu bestimmten Berufen oder der Möglichkeit, politische Verantwortung zu übernehmen. Der Gesetzgeber sieht es deshalb als notwendig an, dass nur diejenigen eingebürgert werden, die die Grundwerte dieses Staates teilen – also Demokratie, Rechtsstaat, Menschenwürde, Gleichberechtigung und Meinungsfreiheit.
In Stellungnahmen des Deutschen Bundestages wird betont: Die Loyalität zur Verfassung ist ein Kernelement der Staatsangehörigkeit. Wer Deutsche oder Deutscher wird, soll hinter dem stehen, was unsere Gesellschaft zusammenhält – und das ist in erster Linie das Grundgesetz.
Wenn es Hinweise auf verfassungsfeindliche Einstellungen gibt, kann die Einbürgerung abgelehnt werden – auch bei ansonsten erfüllten Voraussetzungen.
Unser Rat: Nehmen Sie die Loyalitätserklärung ernst. Sie ist Ausdruck des Vertrauens zwischen Ihnen und dem Staat. Wenn Sie Fragen dazu haben oder unsicher sind, ob frühere Äußerungen oder Mitgliedschaften relevant sein könnten, beraten wir Sie gerne vertraulich und individuell.