Wenn Sie einen Antrag auf Einbürgerung gestellt haben und lange keine Entscheidung erhalten, kann eine Untätigkeitsklage beim Verwaltungsgericht die Behörde zur Entscheidung zwingen. Die Klage bewirkt nicht die Einbürgerung selbst, sondern zwingt die Behörde lediglich dazu, eine Entscheidung zu treffen. Nach Einreichung der Klage reagieren Behörden oft bereits, bevor es zu einem Gerichtstermin kommt. Gesetzlich vorgesehen ist eine Frist von drei Monaten für die Behörde, um zu entscheiden. Falls keine zufriedenstellende Begründung für die Verzögerung vorliegt, wird das Gericht die Behörde zu einer zeitnahen Entscheidung auffordern. Persönliches Erscheinen vor Gericht ist meist nicht nötig, da Ihr Anwalt für Sie agiert. Die Klage beschleunigt den Prozess, garantiert aber keine positive Entscheidung. Wir bieten rechtliche Unterstützung und begleiten Sie durch das gesamte Verfahren, um Ihre Rechte zu sichern.
Wenn Sie einen Antrag auf Einbürgerung gestellt haben und über Monate keine Entscheidung erhalten, kann das sehr frustrierend sein. Eine Möglichkeit, um Bewegung in die Sache zu bringen, ist die sogenannte Untätigkeitsklage. Aber was passiert eigentlich, wenn man diese Klage beim Verwaltungsgericht einreicht?
Zunächst: Mit der Klage fordern Sie die Behörde auf, über Ihren Antrag zu entscheiden. Das Gericht prüft dabei nicht, ob Sie eingebürgert werden müssen, sondern nur, ob die Behörde zu lange untätig geblieben ist. Die gesetzliche Frist liegt in der Regel bei drei Monaten – ist bis dahin nichts passiert, dürfen Sie klagen.
Nach Einreichung der Klage bekommt die Behörde Post vom Gericht. Das allein führt oft schon dazu, dass sie endlich reagiert – viele Verfahren erledigen sich kurz nach Klageerhebung, weil die Behörde plötzlich eine Entscheidung trifft.
Wenn das nicht geschieht, läuft das Gerichtsverfahren weiter. Die Behörde muss dem Gericht erklären, warum sie bislang keine Entscheidung getroffen hat. Reicht die Begründung nicht aus, wird das Gericht die Behörde auffordern, nun zeitnah zu entscheiden. Auch ein Gerichtstermin ist möglich, das ist aber eher selten.
Sie müssen in der Regel nicht persönlich vor Gericht erscheinen – Ihre Anwältin oder Ihr Anwalt übernimmt das für Sie. Oft lässt sich alles schriftlich regeln.
Wichtig: Die Untätigkeitsklage zwingt die Behörde nicht zu einer positiven Entscheidung. Sie sorgt aber dafür, dass überhaupt etwas passiert – und das oft deutlich schneller, als wenn man weiter abwartet.
Wenn Sie rechtlich unterstützt werden möchten, helfen wir Ihnen gerne. Wir begleiten Sie im gesamten Verfahren und sorgen dafür, dass Ihre Rechte gewahrt bleiben.